Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, nach ca. 2 Jahren Vorbereitung in Kraft getreten.

Die DSGVO stellt viele Webseiten / Shop / Blog Besitzer vor große Probleme bezüglich der Umsetzung. Mit unserer Hilfe schützen Sie sich und Ihren Webauftritt. Wir sorgen für die technische Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen auf Ihrer Webseite / Shop / Blog.

Anbei haben wir Ihnen eine Verlinkung zu den Gesetzestexten zur Verfügung gestellt:

Wie können wir Ihnen helfen?

Um Sie bestmöglich zu unterstützen haben wir zwei Möglichkeiten für Sie:

Die erste Möglichkeit umfasst eine Sichtprüfung Ihrer Webseite / Online-Shop / Blog nach der aktuellen Rechtsprechung der DSGVO sowie unserem erarbeiteten Maßnahmenkatalog. Nach der Prüfung können wir Sie auf Verstöße gegen die DSGVO aufmerksam machen. Sie erhalten von uns ein Dokument mit konkreten Hinweisen und Hilfestellungen, welche Bereiche angepasst werden müssen und wie Sie Ihre Webseite / Online-Shop / Blog DSGVO gerecht gestalten.

Die zweite Möglichkeit umfasst die technische Umsetzung der gefunden Punkte. Somit können Sie sich entspannt zurücklehnen und die notwendigen Anpassungen werden von unseren Technikern erledigt.

Bitte beachten Sie aber, dass unsere Leistungen Sie nicht von einer möglichen Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bereitzustellen, befreit. Wir übernehmen keine Haftung für entstehende Rechtsansprüche bei Verstößen. Einige Fragestellungen können zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mit vollständiger Rechtssicherheit beantwortet werden, da noch keine Präzedenzfälle gerichtlich entschieden worden sind. Weiterhin ist Datenschutz ein fortlaufendes Thema.

Dürfen wir das?

Ja! Einer der großen Unterschiede zu anderen Agenturen ist, dass wir zertifiziert sind. Herr Oliver Gruhl hat bei der udis den Ausbildungsgang zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten durchlaufen. Das udis-Gütesiegel dient zum Nachweis der Fachkunde als Datenschutzbeauftragter.

Die udis ist einer der führenden Anbieter im Bereich der Ausbildung von hochqualifizierten Datenschutzbeauftragten.

Welche Strafen erwarten Sie bei Nichtbeachtung der DSGVO ?

Das Gesetz definiert klare Strafen bei Nichtbeachtung der DSGVO. Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bei schweren Verstößen bzw. bis zu 4% des Jahresumsatzes können verhangen werden. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung Ihres Unternehmens. Sollten Verstöße gemeldet werden, kann es unter Umständen passieren, dass Ihr Unternehmen einer umfangreichen Prüfung unterzogen wird. Auch eine solche Prüfung kann erhebliche Geldbußen nach sich ziehen.

Sie denken, es wurden noch keine Strafen erteilt? Dann schauen Sie sich gerne mal hier nach:



Sie haben Fragen?
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier auf unserer Webseite keine Festpreise oder Lockangebote präsentieren. Wir wollen uns am Datenschutz, im Gegensatz zu anderen Agenturen, nicht bereichern. Uns ist viel wichtiger, dass ihre Webseite / Shop / Blog DSGVO- und abmahnsicher ist. Deshalb erstellen wir für jeden Kunden ein individuelles Angebot, welches sich nach dem Umfang der erforderlichen Anpassungen richtet.